Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe

SuS der Oberstufe, die nicht aus schulinternen Gründen, wie z. B. einer SV-Sitzung oder einer Exkursion, gefehlt haben, legen innerhalb von drei Tagen ihrem Tutor oder ihrer Tutorin ihren Entschuldigungszettel (kann im Downloadbereeich heruntergeladen werden) vor. Mit deren Unterschrift wird der Entschuldigungszettel dann den betroffenen Fachlehrerinnen und Fachlehrern vorgelegt.

Wir dieser Zeitraum nicht eingehalten, werden diese Fehlstunden als unentschuldigte Fehlstunden geführt.

Das Fehlen bei Klausuren muss durch einen Anruf in der Schule vor Beginn der Klausur angezeigt und durch ein ärztliches Attest vom selben Tag entschuldigt werden. Ansonsten wird die Klausur mit der Note "ungenügend" bewertet.